Die Stellung des Chiropraktors
Der Chiropraktor ist befugt nach eigener Diagnose und nach eigenem Therapieplan Patienten zu behandeln. Dies setzt die Fähigkeit voraus, allein beurteilen zu können, ob die Behandlung eines Patienten tatsächlich in sein Zuständigkeitsgebiet fällt. Der Chiropraktor besitzt also in der Diagnose und der Differentialdiagnose das erforderliche Wissen, um feststellen zu können, ob eine Behandlung indiziert oder kontraindiziert ist. Im Falle einer Kontraindikation werden die Patienten an die entsprechenden Spezialisten überwiesen.
Die schweizerischen Gesetze anerkennen die Chiropraktik als universitärer Medizinalberuf (neben Humanmedizin, Zahmedizin, Tiermedizin und Pharmazie).
Die Leistungen des Chiropraktors werden von den Krankenkassen, Privatversicherern, der SUVA, der IV und der Militärversicherung ohne Überweisung einer anderen Medizinalperson im Rahmen der Grundversicherung übernommen.